Mehrwertsteuer & Einfuhrabgaben Schweiz
Wir versenden mehrwertsteuerfrei Bei der Einfuhr in die Schweiz können zusätzliche Zölle, Einfuhrsteuern und Gebühren anfallen, die Sie als Kunde unmittelbar zu tragen haben. Dadurch können sich die faktischen Kosten für Ihre Bestellung erhöhen. Einfuhrabgaben werden von uns nicht erstattet.
Schweizer Zollbestimmungen für Privatpersonen im Postverkehr
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet, die dafür anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei Auslieferung der Sendung erhoben. Nähere Details finden Sie auf den Webseiten der
Eidgenössischen Zollverwaltung.
Einfuhrsteuer (MWST) und Geringfügigkeitsgrenze
Die bei uns bestellten Artikel unterliegen der Einfuhrsteuer. Diese wird jedoch nur dann erhoben, wenn der Steuerbetrag mindestens 5 Fr beträgt (Geringfügigkeitsgrenze).
Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf den Webseiten der
Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Postvorweisungstaxe von 10 Fr
Sobald der Steuerbetrag 5 Fr übersteigt, entsteht eine abgabenpflichtige Sendung. Zu den Einfuhrabgaben kommt in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post, die so genannte "Postvorweisungstaxe" in Höhe von (z.Zt.) pauschal 10 Fr hinzu. Diese Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Mehrwertsteuer. Sie wird in der Regel pro Paket erhoben.